11.2.3.11
Luftsicherheitsschulung 11.2.3.11 / gültig ab 30.06.2024
Alle
Luftfahrtunternehmen sind jetzt angehalten, ihre Crews ab dem 30.06.2024 nach
Kapitel 11.2.3.11 der DVO (EU) Nr. 2015/1998 zu
schulen.
Eine Schulung nach 11.2.3.11 ist aktuell sehr zeit- und
kostenintensiv und wird durch das LBA mit 20 Unterrichtseinheiten
vorgegeben.
Sie haben aktuell noch die Möglichkeit
bestehende Luftsicherheitsschulungen anerkennen und diese zusammen auf einen
Schulungsnachweis nach 11.2.3.11 umschreiben zu
lassen.
Wir haben zugelassene Ausbilder mit der LBA Zulassung 11.2.3.11
und können Ihnen bei der Umschreibung helfen.
SPAREN SIE ZEIT UND GELD!